Discussion:
Bedarfsgemeinschaft (ALG-II)
(zu alt für eine Antwort)
Sabine Wolf
2006-03-03 23:35:22 UTC
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Hallo,

nach überwiegender Auffassung (Regierung, Verfassungsgericht) kann
eine Bedarfsgemeinschaft unter zwei Erwachsenen nur dann bestehen,
wenn einer davon ein Mann und und die andere eine Frau ist, da die
Gemeinschaft eheähnlich sein muß, und die ist nunmal nur zwischen
Mann und Frau möglich. Wie sieht es denn nun mit einem zusammen-
lebenden Paar aus einer Cis-Frau und einer kleingelösten Trans-Frau
bzw. dasselbe mit Männern aus? Augenscheinlich zwei Frauen bzw.
zwei Männer, also keine Bedarfsgemeinschaft, streng nach dem
Geschlecht Frau und Mann, also prinzipiell zwar Ehe möglich, aber
faktisch bis vor kurzem wohl doch eher unter einem Eheverbot stehend,
also auch keine Bedarfsgemeinschaft? Seit neuestem ist zwar die Ehe
möglich, da das Verfassungsgericht den entsprechenden Paragrafen
gekippt hat, aber das wird wohl zu neu sein, um wirklich schon Eingang
in die Praxis gefunden zu haben, außerdem ist das ja eher ein
Provisorium bis zur Reformation des TSG. Und wie sieht es aus, wenn
während des laufenden Bezugs von ALG-II eine Person einer Bedarfs-
gemeinschaft nach dem TSG ihren Namen ändert?

Sabine (die dem JobCenter grade beizubringen versucht, daß sie
momentan zwei Namen hat, einen gesetzlichen und einen urkundlichen,
solange bis gerichtlich drüber entschieden ist, welcher nun Vorrang
hat.)
Katrin Olsten
2006-03-06 15:42:17 UTC
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Post by Sabine Wolf
Hallo,
nach überwiegender Auffassung (Regierung, Verfassungsgericht) kann
eine Bedarfsgemeinschaft unter zwei Erwachsenen nur dann bestehen,
Hä? Bedarfsgemeinschaft ist, wenn sich Personen so gut verstehen,
das eine der anderen finanziell aushilft, ohne dass darüber extra
ein Vertrag gemacht wird, dass also die eine mehr oder weniger
stillschweigend über die Finanzen der anderen verfügen kann.
WG, Paare, ePa oder Ehe ist dabei einerlei, die Frage ist die
emotionale Bindung (nach VfG) bzw. das Schlafzimmer (nach
Harzt-4-Schnüffler-Logik)
soweit mein Kenntnis-Stand aus den Medien.
Post by Sabine Wolf
wenn einer davon ein Mann und und die andere eine Frau ist, da die
Gemeinschaft eheähnlich sein muß, und die ist nunmal nur zwischen
Mann und Frau möglich. Wie sieht es denn nun mit einem zusammen-
lebenden Paar aus einer Cis-Frau und einer kleingelösten Trans-Frau
bzw. dasselbe mit Männern aus? Augenscheinlich zwei Frauen bzw.
zwei Männer, also keine Bedarfsgemeinschaft, streng nach dem
Geschlecht Frau und Mann, also prinzipiell zwar Ehe möglich, aber
faktisch bis vor kurzem wohl doch eher unter einem Eheverbot stehend,
also auch keine Bedarfsgemeinschaft? Seit neuestem ist zwar die Ehe
möglich, da das Verfassungsgericht den entsprechenden Paragrafen
gekippt hat, aber das wird wohl zu neu sein, um wirklich schon Eingang
in die Praxis gefunden zu haben, außerdem ist das ja eher ein
Provisorium bis zur Reformation des TSG. Und wie sieht es aus, wenn
während des laufenden Bezugs von ALG-II eine Person einer Bedarfs-
gemeinschaft nach dem TSG ihren Namen ändert?
Höre ich das erste Mal, aber warum willst du den eine
Bedarfsgemeinschaft bilden, das hat doch fast nur Nachteil, so ohne
Trau-/ePa-Schein?
Post by Sabine Wolf
Sabine (die dem JobCenter grade beizubringen versucht, daß sie
momentan zwei Namen hat, einen gesetzlichen und einen urkundlichen,
solange bis gerichtlich drüber entschieden ist, welcher nun Vorrang
hat.)
Das kann dauern. :-)

Eure Katrin
--
Diese Signatur wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
Sabine Wolf
2006-03-31 15:49:37 UTC
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Post by Katrin Olsten
Höre ich das erste Mal, aber warum willst du den eine
Bedarfsgemeinschaft bilden, das hat doch fast nur Nachteil, so ohne
Trau-/ePa-Schein?
Uns hat halt das JobCenter gleich so eingeordnet, zu dem Zeitpunkt
hatte ich auch noch kaum Ahnung von der ganzen Materie. Dem Wesen nach
sind wir ja auch eine.
Post by Katrin Olsten
Das kann dauern. :-)
Nachdem das JobCenter auf diverse Briefe einfach nicht geantwortet hat,
bin ich heute selber hin, da war das ganze überhaupt kein Problem,
Perso und Abstammungsurkunde vorgelegt und ich hatte meinen Namen
wieder. Die Sachbearbeiterin wollte mich erst etwas vertrösten, was
die Bearbeitung angeht, aber mit etwas Bitten, daß ich den Bescheid
gleich bräuchte, wurde alles sofort erledigt.

Sabine

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